... FÜR EINE ANGEMESSENE ABSICHERUNG IM ALTER
- Rentenabsicherung nach Maß
- 2005 Einführung und 2008 Ausweitung der Beiträge für Erziehungs- und Pflegezeiten, um auch die Rentenaussichten der Frauen deutlich zu verbessern
- Aufgrund einer entsprechenden Maßnahme der römischen Regierung mussten die Lohnabhängigen innerhalb Juni 2007 entscheiden, ob sie künftig auch die Abfertigung in den Rententopf einzahlen wollen. Dadurch wird die künftige Rente weit besser ausfallen. Diese Einzahlung konnte auch beim Laborfonds gemacht werden. Die ArbeitnehmerInnen, die in den regionalen Rentenfonds eingetragen sind, und ihre Familien können der Pensionierung nun etwas entspannter entgegensehen.
- Von großer Bedeutung war die Entscheidung, dass die Region bzw. das Land eine Garantiefunktion für die Beiträge übernommen hat, die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und von den Arbeitgebern eingezahlt werden. Damit ist sichergestellt, dass die ArbeitnehmerInnen nicht wie in anderen Rentenfonds den Marktturbulenzen schutzlos ausgeliefert sind. Was eingezahlt wird, wird ihnen auch dann als Rente zugute kommen, wenn der Laborfonds nicht die erwarteten positiven Ergebnisse erzielt. Als Regionalassessorin für die integrative Vorsorge habe ich dieses Projekt sowie insgesamt die Umsetzung der Einrichtung Pensplan tatkräftig unterstützt. Ich danke hier auch der guten Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, hier im besonderen den Gewerkschaften.
- Lebensabend in Würde: Gesetz über die Umwandlung der Alters- und Pflegeheime in Betriebe öffentlichen und privaten Rechts mit allen weiteren bürokratischen Maßnahmen wie Statutenüberprüfung, Genehmigung, Weiterbildungsmaßnahmen für die neuen Herausforderungen v.a. im Bereich der Buchhaltungsumstellung. Mir liegen die älteren Menschen am Herzen, denn wir schulden ihnen vor allem Dank für die große Aufbauleistung in der unmittelbaren Nachkriegszeit und in den letzten 50 Jahren.












